INFORMATION - OFFENLEGUNG ÖFFENTLICHER ZUWENDUNGEN (Vorliegen von Zuwendungen, die die Merkmale gemäß Art. 1, Absätze 125 bis 127, des Gesetzes Nr. 124/2017 aufweisen)
21-12-2022
Informationspflichten bezüglich öffentlicher Zuwendungen: Die von unserem Unternehmen erhaltenen staatlichen Beihilfen und De-minimis-Beihilfen sind im nationalen Register für staatliche Beihilfen gemäß Artikel 52 des Gesetzes Nr. 234/2012 aufgeführt, auf das hiermit verwiesen wird.